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30.03.2012

Nutzen Sie ein ganzheitliches Sanierungskonzept und schöpfen Sie Ihre Fördermöglichkeiten voll aus.Die optimale Kombination gibt Ihnen ein gutes Gefühl - mit einer 5-jährigen Gewährleistung!Weitere Infos finden Sie unter dem...

30.03.2012

EnergieeinsparverordnungWer als Hauseigentümer betroffen istGebäudeeigentümer müssen bis Ende 2011 die begehbaren, obersten Geschossdecken beheizter Räume mit einer Mindestdämmung (Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,24...

30.03.2012

Sparen ist in.

"Sanieren - aber bitte energieeffizient".

KfW-Förderung

Neues Jahr - neue Energieeinsparverordnung:
Das neue Programm "Energieeffizient Sanieren" verbessert die Förderbedingungen für energetische Maßnahmen im Gebäudebestand noch einmal. Die Förderung von Komplettsanierungen wird um 50 % erhöht, außerdem gibt es künftig auch Geld für den Erwerb von saniertem Wohnraum.

Alle Hauseigentümer können weiterhin zwischen einer Kredit- und einer Zuschussvariante wählen. Hier die aktuellsten Änderungen:

* Gefördert wird in 2 Kategorien, "Sanierung zum KfW-Effizienzhaus" (bisher Kategorie A-Neubau-Niveau) und "Einzelmaßnahmen / freie Kombination von Einzelmaßnahmen" (bisher Kategorie B - Maßnahmenpakete).

* Technische Mindestanforderungen bleiben bestehen. Sachverständige benötigen Sie nur noch bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.

* Die Kreditvariante wird von 50.000 auf 75.000 Euro pro Wohneinheit angehoben, für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.

* Der Kreis der förderfähigen Gebäude wird erweitert: künftig können einheitlich für alle Wohngebäude, die vor 1995 errichtet wurden, sämtliche Fördermittel beantragt werden.

* Seit dem 01. April 2009 fördert die KfW neben der Sanierung selbst auch den Ersterwerb eines sanierten Gebäudes oder einer sanierten Eigentumswohnung.

Alle weiteren Details erfahren Sie direkt bei der KfW-Förderbank oder bei Herrn Dipl. Ing. David Thiemann, Telefon 0511-61 686 33.